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Gewährleistung bei Arbeitskleidung – Wer haftet bei Mängeln?


Gewährleistung bei Arbeitskleidung – Wer haftet bei Mängeln?

Arbeitskleidung ist gerade im gewerblichen Bereich weit verbreitet und auch sinnvoll, teils sogar vorgeschrieben. Auf den Beruf abgestimmte Arbeitskleidung schützt und unterstützt im Arbeitsalltag durch professionelle Ausstattung. Gleichzeitig unterliegt Arbeitskleidung aber auch einem gewissen Verschleiß. Oder hatte die Arbeitsjacke oder -hose schon beim Kauf einen Mangel, der nicht gleich aufgefallen ist? Was nun? In diesem Fall ist es von entscheidendem Vorteil, seine Rechte und die gesetzlichen Vorgaben zu kennen.

Herstellungsfehler oder Verschleiß definieren

Zunächst einmal muss zwischen Verschleiß und Produktionsfehler unterschieden werden. Unter Verschleiß versteht man die Abnutzung, die beim täglichen Gebrauch der Kleidung entsteht, wie beispielsweise Abrieb durch strapazierten Einsatz auf Baustellen und häufiges Waschen, wodurch der Stoff nach geraumer Zeit dünner oder brüchig werden kann. Dabei handelt es sich nicht um einen Fall von Gewährleistung. Für Verschleiß können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Bei einem Herstellungsfehler muss grundlegend ein Sachmangel vorliegen, der in der Regel produktionsbedingt ist. Wenn Sie zum Beispiel eine Jacke kaufen, bei der der Reißverschluss von Anfang an klemmt, eine Naht schief genäht ist oder Ähnliches, dann greift die Gewährleistung.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Oft werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung verwechselt. Hier handelt es sich um zwei unterschiedliche Leistungen, deren gesetzliche Grundlagen beachtet werden sollten, um richtig reklamieren zu können.

Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, während eine Garantie freiwillig ist und seitens des Herstellers eingeräumt werden kann, aber nicht muss. Die Garantiebedingungen kann der Hersteller bestimmen.

Was bedeutet Gewährleistung und wie lange ist sie gültig?

Bei Kleidung haben Sie nach dem Kauf zwei Jahre Zeit, bis die Frist abgelaufen ist. Danach besteht kein Reklamationsrecht mehr. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die fehlerhafte Ware innerhalb von sechs Monaten ab Kaufdatum dem Verkäufer vorgelegt werden. Für die ersten 12 Monate kann davon ausgegangen werden, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Danach kann es passieren, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel nicht in seiner Verantwortung liegt, also nicht durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist.

Wichtig: Deshalb immer unbedingt den Kassenzettel, die Rechnung oder den Kaufbeleg mit Datum aufbewahren. Der Beleg gilt gleichzeitig als Kaufnachweis. Ohne diesen Nachweis kann der Händler die Reklamation ohne weitere Bearbeitung ablehnen.

Welche Rechte haben Sie als Käufer?

In einem berechtigten Gewährleistungsfall können Sie vom Verkäufer eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangen. Unbedingt notwendig dafür ist die Vorlage des Kaufbelegs sowie die Einhaltung der Fristen. Aus diesem Grund bitte immer schnellstmöglich reklamieren, sobald der Fehler entdeckt wird.

Das Unternehmen als Partner – beim Kauf genauso wie bei Gewährleistungsfragen

Es liegt auch im Interesse des Unternehmens, Reklamationen zu vermeiden und mit zufriedenen Kunden zusammenzuarbeiten. Deshalb wird der Kundenservice bei bamiro großgeschrieben. Professionelle Beratung schon beim Kauf gehört unbedingt dazu. Arbeitskleidung wird viel strapaziert und hat einen wesentlichen Einfluss auf Ihren Komfort. Daher hat umfassendes Wissen über Qualität und Funktionalität eine dementsprechend hohe Priorität.

  • Deutliche Kennzeichnung der Produkte zur Materialzusammensetzung, Pflegeanleitung und ggf. Zertifizierung
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen in Zusammenarbeit mit Herstellern zu neuen Produkten und Technologien
  • Effizientes Reklamationsmanagement

Verantwortung unterstützt Vertrauen und faire Kooperation

Eine geregelte Gewährleistung ist gut – noch besser aber ist es, wenn man sie nicht braucht. Dazu trägt ein verantwortungsvoller Umgang mit den Rechten und Pflichten sowohl seitens der Kunden wie seitens der Hersteller bei. Wenn sich beide Parteien ihrer Verantwortung bewusst sind und mit den Produkten gewissenhaft umgehen, kann mancher Ärger vermieden werden.

Achten Sie als Verbraucher darauf, die Wasch- und Pflegeanleitungen Ihrer Arbeitskleidung genau zu beachten und die Kleidung regelmäßig zu reinigen, denn auch nachlässig gepflegte Wäsche kann ihre Funktion beeinträchtigen. Empfehlenswert ist es zudem, sich schon beim Kauf über die Langlebigkeit und die für Ihre Ansprüche notwendigen Eigenschaften der Arbeitskleidung zu informieren, damit Sie sich zielgerecht für das richtige Teil entscheiden können.

Von den Herstellern dürfen Sie erwarten, fehlerfreie Ware in den Handel zu bringen, die deutlich deklariert und mit allen notwendigen Informationen bestückt ist.

Auf dieser Basis kann ein hohes Maß an Vertrauen, korrekter Zusammenarbeit und Zufriedenheit im Sinne aller Beteiligten erreicht werden.