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Individuelle orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe nach DGUV Vorgaben

DGUV 112-191 – Was hat das zu bedeuten?


Im Zusammenhang mit Fußschutz ist diese berufsgenossenschaftliche Regel wichtig. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte dazu.

Die DGUV Regel 112-191 – Eine relevante Vorschrift für den Fußschutz

„Zertifiziert nach der DGUV Regel 112-191“ – diesen Hinweis werden Sie bei Sicherheitsschuhen öfter finden. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die dazu beiträgt, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, unter anderem auch Verletzungen von Füßen und Knien vorzubeugen. Ohne diese Zertifizierung dürfen Sicherheitsschuhe nicht verändert werden, denn sonst würden sie die Zulassung nach der DIN Norm 20345 bzw. 20347 verlieren. Deshalb muss beim Kauf genau hingeschaut werden.

Warum die Vorschrift DGUV 112-191?

Geprüfte und festgelegte Eigenschaften von Sicherheitsschuhen müssen auf jeden Fall erhalten bleiben. Dazu zählen die Antistatik und die Mindesthöhe von Zehenschutzkappen. Wenn Sie nun eine nicht zugelassene orthopädische Sohle, beispielsweise von Ihren Alltagsschuhen, in die Sicherheitsschuhe einlegen, könnten deren spezielle Sicherheitsfunktionen vermindert oder sogar ausgehebelt werden. Deshalb dürfen für Sicherheitsschuhe nur Einlagen verwendet werden, die von einer Prüfstelle nach der DGUV Regel 112-191 baumustergeprüft wurden.

Für welche Sicherheitsklassen gilt die DGUV 112-191?

Diese Regel betrifft alle Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 sowie alle Berufsschuhe nach EN ISO 20347. Die Zertifizierung EN ISO 20345 beinhaltet sämtliche Grundanforderungen wie eine Zehenschutzkappe mit einer Leistung von mindestens 200 Joule und eine öl- und benzinresistente Sohle.

Es ist mitunter nicht ganz einfach, beim Kauf den richtigen Schuh zu finden, der perfekt passt und dazu noch den erforderlichen Vorschriften entspricht. Falls Sie unsicher sind oder Fragen haben, ist unser bamiro Team gern für Sie da. Einfach anrufen, wir beraten Sie gern und fachgerecht.

Sind orthopädische Einlagen notwendig?

Orthopädische Einlagen sind bei den unterschiedlichsten Fußproblemen nützlich. Fehlstellungen können damit korrigiert und Schmerzen gelindert werden. Außerdem können sie dazu beitragen, den Bewegungsapparat zu entlasten. Gerade in Berufszweigen, wo Sie täglich viel auf den Beinen sind oder lange Strecken zurücklegen, führen Fußfehlstellungen häufig zu Rücken- und Kniebeschwerden. Rechtzeitig angewandt können orthopädische Einlagen auch vorbeugend wirken, um derartige Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.

Bitte Vorschriften für orthopädische Anpassungen unbedingt einhalten!

Orthopädische Anpassungen bzw. orthopädische Einlagen sind der DGUV 112-191 (bis 2014: BGR 191) unterworfen. Damit der Sicherheitsschuh seine Zertifizierung behält, muss diese Regel unbedingt beachtet werden. Bereits bei der Herstellung der Sicherheitsschuhe wird deshalb die DGUV Regel berücksichtigt und die Einhaltung von einem unabhängigen Institut geprüft und bestätigt.

Eine Umgehung der DGUV Regel könnte schwerwiegende Folgen haben. In diesem Fall würde die Versicherung bei einem Arbeitsunfall keinerlei Kosten übernehmen. Schon die Verwendung einer falschen Einlegesohle könnte von den Vorgaben abweichen und damit den Versicherungsschutz ausschließen. Es ist also unerlässlich, diese Vorschriften zu beachten, damit rechtliche und gesundheitliche Probleme vermieden werden.

Unser Tipp:
Bei den bamiro Sicherheitsschuhen finden Sie unter den Produkteigenschaften immer den Hinweis „Gemäß DGUV 112-191 für orthopädische Veränderungen zertifiziert“, wenn die Schuhe entsprechend zugelassen sind. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Achtung:
Einlagen aus Ihren privaten Schuhen dürfen für Sicherheitsschuhe nicht verwendet werden, da dieselben nicht von einer Prüfstelle nach der DGUV Regel 112-191 baumustergeprüft sind!

Wer ist für die orthopädische Anpassung von Sicherheitsschuhen zuständig?

So bestellen Sie richtig:
Zunächst wählen Sie den gewünschten Sicherheitsschuh aus, der entsprechend nach DGUV 112-191 zertifiziert ist. Anschließend können Sie mit den Schuhen und Ihrem ärztlichen Rezept zu einem zugelassenen Orthopädie-Schuhmacher Ihrer Wahl gehen und dort die Veränderung vornehmen lassen. Die Abrechnung läuft ebenfalls über Ihren Schuhmacher.

Wer bezahlt die orthopädische Anpassung?

Der Arbeitgeber muss nach den Regeln der DGUV 112-191 nur die Kosten für den normalen Sicherheitsschuh übernehmen. Zu einer orthopädischen Anpassung ist er nicht verpflichtet.

In den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist die Anpassung von Sicherheitsschuhen in der Regel ebenfalls nicht enthalten.

Bei ärztlicher Verordnung von orthopädischen Einlagen kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Bundesagentur für Arbeit ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Wenn allerdings der Fuß bei einem Arbeitsunfall verletzt wurde, dann wäre eventuell die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft zuständig.

Tipp:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme auf jeden Fall vor dem Kauf Ihrer orthopädischen Einlagen ein, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Fazit: Fußgesundheit schützen – Regeln beachten

Zugegeben, Vorschriften können manchmal lästig sein. Wenn es allerdings um die Fußgesundheit und um die Gesundheit überhaupt geht, dann sollten wir auf jeden Fall nach den Vorgaben handeln, um auf der sicheren Seite zu sein.